
11 Sep Drohnen im zivilen Bereich
Seit einigen Jahren werden Drohnen zunehmend im zivilen Bereich eingesetzt. Hier sind allerdings noch einige grundsätzliche Fragen zu klären. Dazu gehören etwa die Nutzung des Luftraumes sowie die Wahrung der Privatsphäre. Zu den bekanntesten Drohneneinsätzen in den vergangenen Jahren gehört etwa der Einsatz in Japan, als Drohnen genutzt wurden, um die Schäden des Tohoku-Erdbebens und des Tsunamis einzuschätzen. Ein besonderes Augenmerk lag dabei auf dem Kernkraftwerk Fukushima Daiichi.
Grundsätzlich werden Drohnen im zivilen Bereich vor allem auch dann verwendet, wenn es darum geht, Schäden durch Wasser, Brände oder Stürme einzuschätzen. Der Grund: Die Drohnen können den jeweiligen Ort in einer geringen Tiefe überfliegen und liefern dank der eingebauten Kameras einen perfekten Überblick aus der Vogelperspektive. In diesen Fällen kommt meistens ein Quadrokopter bzw. ein Multikopter zum Einsatz. Im Rahmen eines Gemeinschaftsprojektes haben die Universitäten Siegen und Paderborn zusammen mit einigen Unternehmen und der Technischen Universität Dortmund sogar eine Drohne entwickelt, welche mit Gasmessgeräten ausgestattet ist. Diese Multikopter können im Katastrophenfall vom THW und Feuerwehren verwendet werden.
Aber auch zur Vorsorge und Sicherheit sind Drohnen mittlerweile im Einsatz. So besitzen etwa die Bundesländer Sachsen, Niedersachsen und Berlin Drohnen, welche für die polizeiliche Aufklärungsarbeit verwendet werden. Allerdings ist deren Einsatz noch umstritten, weil es in der ersten Zeit zu hohen Anlaufkosten und zu einigen Abstürzen gekommen ist. Ein weiteres Einsatzgebiet ist das Gesundheitswesen. So wurde im Sommer 2013 der sogenannte Defikopter präsentiert. Dabei handelt es sich um eine Helikopterdrohne, die durch eine Handy-App aktiviert werden kann. Sobald das geschehen ist, bringt die Drohne einen Defibrillator zum Einsatzort oder wirft ihn dort per Fallschirm ab.
Beispiel Video von https://www.facebook.com/inthenow
Rechtslage problematisch
Die aktuelle Rechtslage für den Einsatz von Multikoptern im zivilen Bereich wie Feuerwehren, Polizei, DLRG und z.B. THW ist aktuell problematisch und verhindern einen schnellen und unkomplizierten Einsatz (aktuelle Infos hierzu finden Sie auch in unseren Häufige Fragen zum Thema Drohnen). Die Auflagen einer Allgemeine Aufstiegserlaubnis unterscheiden sich derzeitig nicht vom dem privaten oder gewerblichen Einsatz. So dürfen die unbemannten Flugsysteme nur auf Sicht geflogen werden, dass bedeutet das selbst zu Aufklärungs- & Erkundungsflüge die Drohne immer vom Piloten in Sicht sein muss. Gerade hier ist es oft notwendig auch ohne Sichtverbindung z.B. hinter eine Deckung zu fliegen um die Einsatzkräfte vor möglichen Gefahren an der Einsatzstelle zu schützen.
Ein weiteres Beispiel wäre der Einsatz bei Nebel. Wärmebildkameras liefern heutzutage selbst bei Nebel brauchbare Bilder und sind so z.B. bei verrauchten Himmel über einer Einsatzstelle zum Aufspüren von vermissten Personen theoretisch einsetzbar.
Wir sind der Meinung dass gerade in diesem Bereich das Luftverkehrsrecht dringend geändert werden sollte.
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